§363 (2) Satz 4 AO
|
07.10.2008, 08:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2008 09:08 von Hans-Christian.)
Beitrag: #14
|
|||
|
|||
RE: §363 (2) Satz 4 AO
Kiharu schrieb:NEIN, da der Teil, über den durch TEE entschieden wurde, nicht unter § 363 AO fällt... Mal abgesehen davon, dass über etwas entschieden wurde, dass überhaupt nicht zu einer Entscheidung anstand, man hat also über "Nichtsstrittiges" entschieden (da ist übrigens ebenfalls, genau deshalb beim BFH ein Verfahren anhängig), fällt es mir schwer die TEE als eine solche Entscheidung anzusehen, für die der § 363...AO nicht gelten soll, zumal in der AEAO sogar explizit darauf abgestellt wird, wie ich bereits zitierte. Nun magst Du ja möglicherweise Recht haben, aber an welchen Gesetzestext machst Du denn Deine Meinung fest? An dem §363 kann man das nicht erkennen. Der AEAO weißt sogar darauf hin. Kannst Du mir eine rechtliche Begründung zukommen lassen. Im Übrigen wurde die Ablehnung (bisher 2 Fälle aus dem Bereich der OFD Chemnitz) meines Antrages nur mit dem Recht eine TEE zu erlassen begründet (3 Seiten!!!!!). Auf das Problem (§363 (2) Satz 4 AO) der Fortsetzungsmitteilung wurde nicht einmal eingegangen, obwohl ich nur den einen Satz geschrieben habe: "Wir beantragen die Rücknahme der TEE, da nach §363 (2) Satz 4 AO keine Anhörung erfolgte." Auch dies ist für mich Indiez, dass das FA nicht rechtens gehandelt hat. Auch in der TEE steht "Es wird derzeit davon abgesehen, im vorliegenden Streitfall von der Möglichkeit einer Fortsetzungsmitteilung gem. §363 Abs. 2 Satz 4 AO Gebrauch zu machen." Danke für Deine Mühe, ohne die Diskussion damit abzubrechen. Wäre schön, wenn Du Dich nochmal melden würdest. Ich weiß, dass ich manchmal mich festbeiße und schwer zu überzeugen bin, kann aber auch ein Vorteil sein, wenn ich Recht habe. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste