§363 (2) Satz 4 AO
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06.10.2008, 22:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2008 22:21 von Hans-Christian.)
Beitrag: #12
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RE: §363 (2) Satz 4 AO
Kiharu schrieb:Das Urteil, aus dem dieser Passus in dem AEAO ist, ist aus 2006. Damals gab es noch nicht die Möglichkeit der TEE. Mein Zitat ist hochaktuell vom 17.07.2008 http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf Meine Frage lautet also: Sind die TEE, die ohne vorherige Fortsetzungsmitteilung erlassen wurden, rechtsunwirksam, da gegen §363 (2) Satz 4 AO verstoßen wurde und zurückzunehmen auf Grund meines Antrages? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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