§363 (2) Satz 4 AO
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06.10.2008, 22:02
Beitrag: #11
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RE: §363 (2) Satz 4 AO
Das Urteil, aus dem dieser Passus in dem AEAO ist, ist aus 2006. Damals gab es noch nicht die Möglichkeit der TEE.
Heute nach Gesetzesänderung fallen die "unstrittigen" Teile eines Einspruches nicht unter § 363 AO. Lies mal in dem Urteil nach. Ist dort ganz gut dargestellt. Vergiss aber nicht, dass es bei Ergehen des Urteils noch nicht die Möglichkeit einer TEE gab. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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