Vorsteuerabzug
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03.09.2008, 12:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 12:57 von Lemgun.)
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuerabzug
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
§ 3a Abs. 2 Nr. 3a) UStG: Zitat:3. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: Also m.E. für "Chefmusiker" als auch für die "Submusiker" Ort im Ausland, also nicht steuerbar, daher keine USt auszuweisen, ansonsten § 14c UStG und kein Vorsteuerabzug. Inwieweit sich die Abgabepflicht an die Künstersozialkasse an den umsatzsteuerlichen Leistungsort anknüpft, wage ich allerdings zu bezweifeln. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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Vorsteuerabzug - frankts - 30.07.2008, 11:00
RE: Vorsteuerabzug - Lemgun - 03.09.2008 12:53
RE: Vorsteuerabzug - tolledeu - 04.09.2008, 11:06
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