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Vorsteuerabzug
03.09.2008, 12:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 12:57 von Lemgun.)
Beitrag: #2
RE: Vorsteuerabzug
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html

§ 3a Abs. 2 Nr. 3a) UStG:

Zitat:3. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird:

a)
kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind,

Also m.E. für "Chefmusiker" als auch für die "Submusiker" Ort im Ausland, also nicht steuerbar, daher keine USt auszuweisen, ansonsten § 14c UStG und kein Vorsteuerabzug.

Inwieweit sich die Abgabepflicht an die Künstersozialkasse an den umsatzsteuerlichen Leistungsort anknüpft, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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Vorsteuerabzug - frankts - 30.07.2008, 11:00
RE: Vorsteuerabzug - Lemgun - 03.09.2008 12:53
RE: Vorsteuerabzug - tolledeu - 04.09.2008, 11:06

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