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Vorsteuerabzug - frankts - 30.07.2008 11:00 Ich stehe jetzt iregendwo auf dem Schlauch. Ein dt. Unternehmer erbringt in einem anderen EG-Land musikalische Darbietungen. O.d.Leistung ist somit and. EG-Land. Jetzt beschäftigt der dt. Unternehmer selbst. dt. Musiker bei diesen Darbietungen. Sind jetzt die Leistungen der Musiker im and. EG-Land oder in der BRD steuerpflichtig. Ich tendiere zu BRD, da ja der dt. Unternehmer erst grundsätzlich hier tätig wird. Irgendwie verwirrt mich diese Konstruktion, vor allem ist es von der Abgabepflicht an die Künstersozialkasse ungünstig. frankts RE: Vorsteuerabzug - Lemgun - 03.09.2008 12:53 http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html § 3a Abs. 2 Nr. 3a) UStG: Zitat:3. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: Also m.E. für "Chefmusiker" als auch für die "Submusiker" Ort im Ausland, also nicht steuerbar, daher keine USt auszuweisen, ansonsten § 14c UStG und kein Vorsteuerabzug. Inwieweit sich die Abgabepflicht an die Künstersozialkasse an den umsatzsteuerlichen Leistungsort anknüpft, wage ich allerdings zu bezweifeln. RE: Vorsteuerabzug - tolledeu - 04.09.2008 11:06 frankts schrieb:Ich stehe jetzt iregendwo auf dem Schlauch. Ein dt. Unternehmer erbringt in einem anderen EG-Land musikalische Darbietungen. O.d.Leistung ist somit and. EG-Land. Jetzt beschäftigt der dt. Unternehmer selbst. dt. Musiker bei diesen Darbietungen. Sind jetzt die Leistungen der Musiker im and. EG-Land oder in der BRD steuerpflichtig. Ich tendiere zu BRD, da ja der dt. Unternehmer erst grundsätzlich hier tätig wird. Irgendwie verwirrt mich diese Konstruktion, vor allem ist es von der Abgabepflicht an die Künstersozialkasse ungünstig. Hallo, die Frage ist ja wohl auch wer muss im anderen EG-Land welche Leistung versteuern. Die SUB werden ja Ihre Rechnung an den dt. Chef legen. Auf die schnelle würde ich sagen der Chef muss im EG-land eine USt-Anmeldung abgeben. Gruß T.D. |