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Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
02.08.2008, 11:15
Beitrag: #6
RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
Vielleicht noch als Ergänzung: BFH 19.1.1982, VIII R 150/79

Zitat:Der Nichtansatz einer betrieblich veranlaßten Verbindlichkeit in der auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung oder -aufgabe zu erstellenden Steuerbilanz kann nicht als Entnahme gewertet werden. Eine Schuld, deren Aufnahme betrieblich veranlaßt ist, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und bleibt es auch nach Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs, soweit die unter 1 a), b) angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ausbuchung von Wirtschaftsgütern und Verbindlichkeiten des notwendigen Betriebsvermögens kann ihre Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht ändern (vgl. BFH-Urteil vom 1.12.1976 I R 73/74, BFHE 121, 135, BStBl II 1977, 315 = SIS 77 01 83), mithin auch keine Entnahme darstellen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Kiharu - 02.08.2008 11:15

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