Steuerberater

Normale Version: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
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Hallo,

bin gerade am lernen und weiß nicht, ob ich folgendes richtig verstanden habe.

Angenommen ein Einzelunternehmer veräußert ein Ladengeschäft für 15.000 €.
Die Bilanz enthält:

Aktiva
Anlagevermögen 20.000 €

Passiva
Eigenkapital 10.000
Rückstellung JA 1.000
Sonstige Verbindlichkeiten (USt) 9.000

Normalerweise beträgt der Veräußerungsgewinn 5.000 € (Veräußerungspreis ./. Vermögen + Schluden).

Die JA-Rückstellung i.H.v. 1.000 € zahlt der Verkäufer aber im Folgejahr selbst, da er ja für das betreffene Jahr noch selbst den Jahresabschluss erstellen muss.
Auch die Umsatzsteuerverbindlichkeiten zahlt er im Folgejahr selbst.

Diese Zahlungen, die der Verkäufer im Folgejahr leistet müssten doch eigentlich den Veräußerungsgewinn mindern oder?

So dass am Ende ein Veräußerungsverlust i.H.v. 5.000 € entsteht, oder?

Wie wird das dann gehandhabt? Kann man die Verbindlichkeiten einfach entnehmen? Z.B. Buchung: Verbindlichkeiten an Einlage? Oder wird das Ganze außerbilanziell berücksichtigt?

Gruß
Buchi
hmm....ich glaube mir ist die Antwort gerade von selbst gekommen.

Die Ausgaben haben sich ja bereits bei der Ermittlung des laufenden Gewinns gewinnmindernd ausgewirkt (von der USt mal abgesehen, die sich ja sowieso gewinnneutral auswirkt).

Wirkt sich somit die Tatsache, dass die Verbindlichkeiten nicht übernommen werden überhaupt nicht auf diesen Vorgang aus?

Gruß
Buchi
Wenn die Verbindlichkeiten durch den Käufer nicht mit übernommen werden, dann würde ein Veräußerungsverlust in Höhe von 5.000 entstehen. Gezahlter Preis abzüglich Buchwerte übernommenes Anlagevermögen.

Hinsichtlich der Bilanz, versteh ich das Problem nicht. Der Verkäufer erstellt eine Aufgabebilanz und der Käufer eine Anfangsbilanz (AV und EK je 15.000).

Wenn der Verkäufer dann die Verbindlichkeiten bezahlt, ist nichts mehr zu buchen. Gewinnauswirkungen sind doch bei Ermittlung der VG berücksichtigt.

So zumindest meine unmaßgebliche Meinung.
Hallo Kiharu,

Kiharu schrieb:Hinsichtlich der Bilanz, versteh ich das Problem nicht. Der Verkäufer erstellt eine Aufgabebilanz und der Käufer eine Anfangsbilanz (AV und EK je 15.000).

Ich nehme an, du meintest AV und EK je 20.000?

Mein Problem ist eigentlich nur noch, ob ich die ganzen Schuldposten z. B. mit dem Buchungssatz Verbindlichkeiten an Einlage ausbuchen würde, oder ob ich die Verbindlichkeiten in der Bilanz lassen und dann die Verbindlichkeiten einfach bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns (außerbilanziell) nicht hinzurechnen würde.

Gruß und danke für die Antwort
Buchi
Nein, ich meinte 15.000. Der Käufer kann doch in seiner Eröffnungsbilanz nicht mehr bilanzieren, als er gezahlt hat. Das heisst, Bilanzierung nur in Höhe der AK.

Bei den Aufgabebilanzen, die ich bisher gesehen habe, blieben die Verbindlichkeiten drin und wurden bei Ermittlung des Aufgabegewinns hinzugerechnet. Macht auch Sinn. Ich kann doch Verbindlichkeiten, welche in der letzten logischen Sekunde des Bestehens des Betriebes ja noch vorhanden sind, nicht einfach gegen Einlage ausbuchen zumal sie ja erst im folgenden Jahr beglichen werden.
Vielleicht noch als Ergänzung: BFH 19.1.1982, VIII R 150/79

Zitat:Der Nichtansatz einer betrieblich veranlaßten Verbindlichkeit in der auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung oder -aufgabe zu erstellenden Steuerbilanz kann nicht als Entnahme gewertet werden. Eine Schuld, deren Aufnahme betrieblich veranlaßt ist, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und bleibt es auch nach Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs, soweit die unter 1 a), b) angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ausbuchung von Wirtschaftsgütern und Verbindlichkeiten des notwendigen Betriebsvermögens kann ihre Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht ändern (vgl. BFH-Urteil vom 1.12.1976 I R 73/74, BFHE 121, 135, BStBl II 1977, 315 = SIS 77 01 83), mithin auch keine Entnahme darstellen.
Kiharu schrieb:Nein, ich meinte 15.000. Der Käufer kann doch in seiner Eröffnungsbilanz nicht mehr bilanzieren, als er gezahlt hat. Das heisst, Bilanzierung nur in Höhe der AK.

achso...ich dachte du stellst auch auf die Bilanz des Verkäufers ab.

Dank, du hast mir mit deinen Antworten sehr weitergeholfen.

Gruß
Buchi
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