Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
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02.08.2008, 11:01
Beitrag: #5
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
Nein, ich meinte 15.000. Der Käufer kann doch in seiner Eröffnungsbilanz nicht mehr bilanzieren, als er gezahlt hat. Das heisst, Bilanzierung nur in Höhe der AK.
Bei den Aufgabebilanzen, die ich bisher gesehen habe, blieben die Verbindlichkeiten drin und wurden bei Ermittlung des Aufgabegewinns hinzugerechnet. Macht auch Sinn. Ich kann doch Verbindlichkeiten, welche in der letzten logischen Sekunde des Bestehens des Betriebes ja noch vorhanden sind, nicht einfach gegen Einlage ausbuchen zumal sie ja erst im folgenden Jahr beglichen werden. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Buchi - 01.08.2008, 14:36
RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Buchi - 01.08.2008, 14:45
RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Kiharu - 01.08.2008, 18:00
RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Buchi - 02.08.2008, 09:31
RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Kiharu - 02.08.2008 11:01
RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Buchi - 02.08.2008, 11:59
RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Kiharu - 02.08.2008, 11:15
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