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Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
01.08.2008, 18:00
Beitrag: #3
RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
Wenn die Verbindlichkeiten durch den Käufer nicht mit übernommen werden, dann würde ein Veräußerungsverlust in Höhe von 5.000 entstehen. Gezahlter Preis abzüglich Buchwerte übernommenes Anlagevermögen.

Hinsichtlich der Bilanz, versteh ich das Problem nicht. Der Verkäufer erstellt eine Aufgabebilanz und der Käufer eine Anfangsbilanz (AV und EK je 15.000).

Wenn der Verkäufer dann die Verbindlichkeiten bezahlt, ist nichts mehr zu buchen. Gewinnauswirkungen sind doch bei Ermittlung der VG berücksichtigt.

So zumindest meine unmaßgebliche Meinung.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Kiharu - 01.08.2008 18:00

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