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Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
01.08.2008, 14:36
Beitrag: #1
Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung
Hallo,

bin gerade am lernen und weiß nicht, ob ich folgendes richtig verstanden habe.

Angenommen ein Einzelunternehmer veräußert ein Ladengeschäft für 15.000 €.
Die Bilanz enthält:

Aktiva
Anlagevermögen 20.000 €

Passiva
Eigenkapital 10.000
Rückstellung JA 1.000
Sonstige Verbindlichkeiten (USt) 9.000

Normalerweise beträgt der Veräußerungsgewinn 5.000 € (Veräußerungspreis ./. Vermögen + Schluden).

Die JA-Rückstellung i.H.v. 1.000 € zahlt der Verkäufer aber im Folgejahr selbst, da er ja für das betreffene Jahr noch selbst den Jahresabschluss erstellen muss.
Auch die Umsatzsteuerverbindlichkeiten zahlt er im Folgejahr selbst.

Diese Zahlungen, die der Verkäufer im Folgejahr leistet müssten doch eigentlich den Veräußerungsgewinn mindern oder?

So dass am Ende ein Veräußerungsverlust i.H.v. 5.000 € entsteht, oder?

Wie wird das dann gehandhabt? Kann man die Verbindlichkeiten einfach entnehmen? Z.B. Buchung: Verbindlichkeiten an Einlage? Oder wird das Ganze außerbilanziell berücksichtigt?

Gruß
Buchi
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Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung - Buchi - 01.08.2008 14:36

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