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EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen
30.07.2008, 12:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2008 12:41 von Jive.)
Beitrag: #2
RE: EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen
Hi .-)

Also bei EV in der USt nehme ich nicht die Abschreibungen nach EStG.

Dort wären es ja bekanntlich 6 Jahre und eventuelle Sonder-AfA.

Für die Ust nehme ich die Sonder-AfA nicht !!

Außerdem nehme ich als Bemessungsgrundlage lediglich den gemäß § 15 a UStG maßgeblichen Berichtigungszeitraum.. ( 5 Jahre)

vgl dazu § 10 Abs 4 Nr. 2 UStG

4) Der Umsatz wird bemessen ....

2.bei sonstigen Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 1 nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. 2Zu diesen Ausgaben gehören auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, soweit das Wirtschaftsgut dem Unternehmen zugeordnet ist und für die Erbringung der sonstigen Leistung verwendet wird. 3Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindestens 500 Euro, sind sie gleichmäßig auf einen Zeitraum zu verteilen, der dem für das Wirtschaftsgut maßgeblichen Berichtigungszeitraum nach § 15a entspricht;



mfg, Jive
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RE: EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen - Jive - 30.07.2008 12:40

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