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EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen - Druckversion

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EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen - Dragon - 30.07.2008 12:04

Hallo liebe Gemeinde,

ich bräuchte mal wieder eine Bestätigung bzw. auch einen Rüffl.

Mandantin führt FB (soll zumindest eines sein, ist aber erst mal egal)
Vorsteuerabzugsberechtigt.
Kauft Anfang Dezember 2007 einen neuen PKW.
Es wird Sonderabschreibung gem. §7g EStG a.F. in Anspruch genommen. (ca. 4.500 €

Bei der Ermittling des Eigenverbrauchs wird meines Erachtens die Sonderabschreibung nicht mit berücksichtigt. Habe hier ein Urteil aus dem Jahr 1988 des BFH´s (AZ: III R 96/85)gefunden. Ist dies anwendbar bzw. gibt es schon irgend etwas neueres?

Der Eigenverbrauch liegt bei ca. 68% und würde bei Berücksichtigung der Sonderabschreibung eine BMG für den UStpfl. Verbrauch in Höhe von knapp 5.000 € ergeben.

HILFE


RE: EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen - Jive - 30.07.2008 12:40

Hi .-)

Also bei EV in der USt nehme ich nicht die Abschreibungen nach EStG.

Dort wären es ja bekanntlich 6 Jahre und eventuelle Sonder-AfA.

Für die Ust nehme ich die Sonder-AfA nicht !!

Außerdem nehme ich als Bemessungsgrundlage lediglich den gemäß § 15 a UStG maßgeblichen Berichtigungszeitraum.. ( 5 Jahre)

vgl dazu § 10 Abs 4 Nr. 2 UStG

4) Der Umsatz wird bemessen ....

2.bei sonstigen Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 1 nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. 2Zu diesen Ausgaben gehören auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, soweit das Wirtschaftsgut dem Unternehmen zugeordnet ist und für die Erbringung der sonstigen Leistung verwendet wird. 3Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindestens 500 Euro, sind sie gleichmäßig auf einen Zeitraum zu verteilen, der dem für das Wirtschaftsgut maßgeblichen Berichtigungszeitraum nach § 15a entspricht;



mfg, Jive


RE: EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen - Dragon - 30.07.2008 14:02

Danke für die Antwort!

Leider habe ich jetzt bemerkt, das die Sonderabschreibun gnicht möglich ist, da das Fahrzeug nicht weniger als 10% zu privaten Zwecken genutzt wird. Schöne Sch.... . Dadurch wird unsere Verschiebung zum Rückschlag. Muss das jetzt erstmal der Mandantin beibringen. *Schluck*


RE: EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen - Jive - 30.07.2008 14:10

Das ist nun ein ertragsteuerliches Problem ...

auf die Ust ergeben sich wie ich oben geschrieben habe dadurch keine Auswirkungen, sofern bei Ermittlung des EV ein 5 Jahreszeitraum für die AfA ohne sonderabschreibungen berücksichtigt wurde:-)

lieben Gruß, Jive


PS: Gehe ich richtigerweise davon aus, dass Ihre Mandantin keine GmbH ist ?


RE: EV PKW nach Fahrtenbuch - Sonderabschreibungen - Dragon - 30.07.2008 16:07

Jive schrieb:Das ist nun ein ertragsteuerliches Problem ...

PS: Gehe ich richtigerweise davon aus, dass Ihre Mandantin keine GmbH ist ?
Ich würde sagen Treffer.

Aber ok das gibt in dem Jahr noch mal einen kleinen Aufschrei beim Mandanten. Dafür haben wir halt mehr Abschreibung in den Folgejahren.