steuerfreie Abfindung
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25.07.2008, 17:40
Beitrag: #8
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RE: steuerfreie Abfindung
Hallo, gerade im Internet gefunden, da ich mein schlaues Henssler Buch nicht zur Hand hatte :-)
"Abfindungen: Steuerfreiheit bleibt bis zum 31.12.2007 erhalten 30.03.2006 Seit 1.1.2006 sind Abfindungen, die Ihr Unternehmen einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt, "fast" ganz normal zu versteuern. "Fast", weil die Steuervergünstigung nach §§ 24 Nr.1, 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 EstG (Fünfregelung) bestehen bleiben. Das heißt: Die Abfindung wird so behandelt, als ob sie über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt würde. Im Ergebnis führt dies zu einer Milderung der Tarifprogression. Für alle vor dem 31.12.2005 vereinbarten Abfindungen gelten die bisherigen Freibeträge bis zum 31.12.2007 weiter. Dies gilt auch für von einem Gericht verhängte Abfindungszahlungen." Hoffe das hat geholfen :-) |
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steuerfreie Abfindung - Skydiver - 24.07.2008, 19:29
RE: steuerfreie Abfindung - Petz - 25.07.2008, 05:35
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