Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten
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18.06.2007, 19:48
Beitrag: #2
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RE: Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten
lieschenmueller schrieb:bei Datev löschen kann, soll, muß Naja, da erleichtert ja der Blick ins Gesetz die Rechtsfindung, §§ 257 HGB, 147 AO. 6 oder 10 Jahre ab dem Jahr nach der letzten Eintragung. Also: CD machen lassen von der DATEV und die dann ins Archiv legen. Bestimmt habt ihr auch so eine Mammut-Datei, in der steht, wo was ist und wann es weggeworfen werden kann. Wenn nicht, würde ich die Datei ja liebend gern vorstellen, aber da muß ich erst mit dem "Datenschutzmodul" drüber, sprich: die eigentlichen Mandantennamen in Müller, Meier, Schulze umbenennen und so. ® |
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Nachrichten in diesem Thema |
Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten - lieschenmueller - 18.06.2007, 09:47
RE: Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten - ecro - 18.06.2007 19:48
RE: Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten - Vorwitzig - 19.08.2007, 21:16
RE: Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten - Clematis - 20.08.2007, 04:50
RE: Archivierung/Speicherung Daten von Ex-Mandanten - lieschenmueller - 20.08.2007, 15:34
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