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Fremdenverkehrsabgabe
25.07.2008, 11:02
Beitrag: #3
RE: Fremdenverkehrsabgabe
hallo,

grundsätzlich gilt die einheit der rechtsordnung, soweit eine norm (auch gemeinde) auf einen terminus technicus einer anderen rechtsordnung verweist oder diesen nutzt, ist er in dem dortigen sinne zu verstehen. will der normgeber das nicht, muss er diese unmissverständlich ausdrücken und bspw. auf veränderte wortwahl zurückgreifen oder eben die ungebundenheit festlegen. insoweit ist hier nur die null richtig. da hat sich die gemeinde einfach schlecht beraten lassen, nicht umsonst ist normgebung kein kasperltheater für provinzpolitiker ohne sinn und verstand. hier fehlte es einfach an grundlegendem wissen und man hat einfach bockmist gebaut. rückwirkend wird sich für die gemeinde da nicht mehr viel machen lassen, wenn man den wortlaut der norm nicht auch anders deuten kann. dazu müsste man die satzung genauer betrachten und schauen, ob sie stringent an andere normen ausgelegt ist oder ob es hier vielleicht nur versehen war. bei nutzung eines gesetzlichen ausdrucks ist das allerdings fraglich...

mfg

showbee
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Fremdenverkehrsabgabe - frankts - 25.07.2008, 10:26
RE: Fremdenverkehrsabgabe - Keaton - 25.07.2008, 10:40
RE: Fremdenverkehrsabgabe - showbee - 25.07.2008 11:02
RE: Fremdenverkehrsabgabe - frankts - 25.07.2008, 11:17

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