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Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
17.07.2008, 15:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2008 15:52 von Opa.)
Beitrag: #10
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Oje, so warm ist es heut doch gar nicht hier. (Gedankenfalschgang) Rolleyes
Aber wenn ich es richtig lese, kann die Unterschrift des "Bewirters" nachgeholt weden.

b) Danach sieht der von der Finanzverwaltung für das Streitjahr amtlich vorgeschriebene Vordruck (Anlage 3 a zu Abschn. 20 Abs. 14 EStR 1984) folgende, vom Steuerpflichtigen auszufüllende Felder vor:

"Tag der Bewirtung, Ort der Bewirtung (genaue Bezeichnung, Anschrift), bewirtete Person(en), Anlaß der Bewirtung, Höhe der Aufwendungen, unterschieden bei Bewirtungen in Gaststätten und in anderen Fällen, Ort, Datum, Unterschrift."

"Mit der Nachholung der unterbliebenen Angaben des Bewirtenden im amtlich vorgeschriebenen Bewirtungsvordruck, wie sie der Senat nunmehr für zulässig erachtet, wird die Gefahr des Mißbrauchs ... kaum erhöht.

Oder hab ich noch was falsch verstanden?

Hab noch dies gefunden.
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RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen? - Opa - 17.07.2008 15:48

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