Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
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17.07.2008, 13:16
Beitrag: #6
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RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Hallo,
Es gibt ein FG-Urteil aus 2006/2007 welches nicht veröffentlicht wurde. Hier wurde die nachträgliche Unterschrift zugelassen. Ansonsten gilt immer noch im Grundsatz das BFH-Urteil aus 1998 (siehe Simons-Moll). Hiernach ist die Unterschrift zwingend notwendig, da allein mit Ihr die schriftliche Angabe des Steuerpflichtigen als Willenserklärung zu betrachten ist. Die Unterschrift kann später nicht nachgeholt werden (BFH vom 15.1.1998, Az. IV R 81/96.) Information des IWW ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Unterschrift Bewirtungsabrechnungen? - Dragon - 17.07.2008, 11:33
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen? - Opa - 17.07.2008, 11:56
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