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Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
17.07.2008, 12:48
Beitrag: #5
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Wenn der >>BFH<< es im RB-Verfahren zulässt, dass die Angabe des Namens des Bewirtenden nachgeholt werden kann, dann muss das erst recht für die Unterschrift gelten, würde ich mal meinen.


Zeitnahe Grüße, die Catja

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RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen? - Catja - 17.07.2008 12:48

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