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Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
17.07.2008, 11:33
Beitrag: #1
Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Hi,

hatten gestern folgenden Disput.

Laut meiner Chefin sind alle Bewirtungsabrechnungen neben der Angabe der Teilnehmer und des Anlasses mit der Unterschrift zu versehen. Das hat sich mir dann erst mal gar nicht erschlossen, weil im Gesetz dazu ja nun gar nichts drin steht. Die Richtlinien geben dazu auch nichts her. Nach Recherche ergab sich, dass der BFH (Bundesfinanzhof, IV-R-81/96;Urteil vom 15.01.1998 bezugnehmend auf Bundesfinanzhof, I-R-128/93, I-R-130/93Urteil vom 13.07.1994
) einmal so entschieden hat und dies zu einer materielle Tatbestandsvoraussetzung wird, da der Gesetzgeber die zuvor erwähnten Angaben fordert. In einem FG-Urteil des FG Köln wird hierbei von einer Autorisierung der erforderlichen Angaben gesprochen.

Bitte schön was ist das den für ein Quatsch? Ich verstehe ja noch, dass das FA nicht gewähren will, wenn der Anlass und die Teilnehmer nicht vermerkt sind, weil nicht Zeitnah und damit Beschiss möglich wäre, aber eine Vergessene Unterschrift?

Daher meine Fragen an Euch:

1. Wie handhabt ihr das bei Euren Mandanten? Unterschrift zwingend ja oder nein?

2. Wenn Nein - ist das Prüferfutter? Wobei mit Hinweis auf eine gesetzliche Vorschrift dem Prüfer der Wind aus den Segeln genommen wird?

3. Sollte ein Prüfer es raussschmeissen, sollte doch eine Klage hiergegen trotz BFH-Rechtsprechung recht erfolgreich sein oder? Seit wann bindet uns die BFH-Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus? Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Ciao Dragon
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Unterschrift Bewirtungsabrechnungen? - Dragon - 17.07.2008 11:33

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