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Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz
15.07.2008, 13:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2013 14:25 von showbee.)
Beitrag: #1
Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz
Hallo an alle Kollegen,

habe heute noch auf die Schnelle die Kammernachrichten gelesen und insbesondere die neuen Pflichten für Steuerberater in Bezug auf das obige Gesetz. Wie geht Ihr mit diesem Thema um, insbesondere mit Altmandanten. Wenn ich den beim nächsten Besuch nach seinem Ausweis frage, dann kommt der nie wieder. Irgendwie erinnert mich das alles sehr an alte Zeiten. Man gibt dem Kind nur einem anderen Namen z.B. kampf gegen den Terrorismus und schon ist alles legitimiert. Dann schiebt man die EU vor und setzt angeblich nur deren Beschlüsse um. Wenn die Regierung in anderen Bereichen auch mal so schnell wäre.

Also ich tue mich echt schwer mit diesen "Pflichten".

Erst Telefonüberwachung, jetzt Geldstrom und Mandantenidentifizierung etc... das alles hatten wir schon mal und es wurde immer als Unrechtstaat usw. betitelt. M.E. bewegen wir uns jetzt in die gleiche Richtung.

P.S. wahrscheinlich wandert diese Mail direkt ins Pentagon da ich ein verbotenes Wort im Filter eingebaut habe Ter.......

Gruß T.D.



EDIT: Umlaute mal angepasst, weil Alt-Fred.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - tolledeu - 15.07.2008 13:16

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