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Kinderbetreuungskosten
15.07.2008, 10:02
Beitrag: #5
RE: Kinderbetreuungskosten
Zitat:Ist einer Berufsausbildung eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen (weitere Berufsausbildung), handelt es sich dagegen bei den durch die weitere Berufsausbildung veranlassten Aufwendungen um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht.

Mit dem Argument werde ich es versuchen, denn dies liegt vor. Und wenn die Kosten WK sind, liegt m.E. auch eine Erwerbstätigkeit vor, also Kinderbetreuung erwerbsbedingt.

Danke
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Kinderbetreuungskosten - Opa - 14.07.2008, 16:17
RE: Kinderbetreuungskosten - Opa - 15.07.2008, 09:26
RE: Kinderbetreuungskosten - Opa - 15.07.2008 10:02

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