14.07.2008, 16:17
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Verstehe heute selbst das BMF Schreiben nicht.
Nach Berufstätigkeit (Vj.) wird Krankengeld bis Mai anschließend Übergangsgeld von der DRV (BfA) (Juni-Dez.) gezahlt. Kind wird im Okt. 6 Jahre. Der Zeitraum des Übergangsgeldes ist doch auch durch die Krankheit bedingt. Zählt der Zeitraum Jan.-Dez. als Krankheit --> Abzug der Kinderbetreuungskosten wie WK, oder nur als SA bis Okt. (Kindergartenkind), oder gar nur bis Mai (Ende der Krankengeldzahlung)?
Wer lösst meinen Knoten?
Nachtrag: Während des Bezuges des Übergangsgeldes wurde an einer ganztägigen Umschulung teilgenommen. Ausbildung im Sinne der Rz. 30 des BMF?
Nach Berufstätigkeit (Vj.) wird Krankengeld bis Mai anschließend Übergangsgeld von der DRV (BfA) (Juni-Dez.) gezahlt. Kind wird im Okt. 6 Jahre. Der Zeitraum des Übergangsgeldes ist doch auch durch die Krankheit bedingt. Zählt der Zeitraum Jan.-Dez. als Krankheit --> Abzug der Kinderbetreuungskosten wie WK, oder nur als SA bis Okt. (Kindergartenkind), oder gar nur bis Mai (Ende der Krankengeldzahlung)?
Wer lösst meinen Knoten?
Nachtrag: Während des Bezuges des Übergangsgeldes wurde an einer ganztägigen Umschulung teilgenommen. Ausbildung im Sinne der Rz. 30 des BMF?