Internetzugang für Mitarbeiter
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12.07.2008, 10:21
Beitrag: #3
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RE: Internetzugang für Mitarbeiter
Hallo,
war in den Steuerbüros genau so geregelt. Es lassen sich im übrigen Zugriffsrechte definieren. Man könnte den Internetzugang allein auf die notwendigen Programme beschränken. Kostet aber eine Kleinigkeit, je nach Systemvoraussetzungen vor Ort. Zudem würde ich eine entsprechende Protokollsoftware einsetzen, die jeden Zugriff auf das www kontrolliert (schon allein aus Sicherheitsgründen). Hier können die Protokolle dann auch dazu genommen werden, dass man Verfehlungen bestimmter Mitarbeiter entsprechend vorhalten kann. Und den Einsatz eines solchen Protokollprogramms würde ich auch bekannt geben. Vorteil eines solchen Programms: Der Admin kann aktuell Einblick nehmen wer surft und welche Adressen aufgerufen werden. Zeitnahe Kontrolle. Das ist zulässig und verstösst nicht gegen geltende Arbeitsgesetze. Am einfachsten ist aber der Direktlink auf dem Desktop, wo allein der Zugriff auf das Programm erfolgt, und nur darauf. Weitergehende Internetnutzung wird gesperrt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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