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mal wieder Betriebsaufspaltung
07.07.2008, 11:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2008 11:12 von PiranhaVS.)
Beitrag: #1
mal wieder Betriebsaufspaltung
A hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH
B hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH


B ist Eigentümer der Hauses in dem die Gastronomie betrieben wird.

Das Haus besteht zu 1/3 aus dem Gastraum und zu 2/3 aus vermieteten Wohnungen.


Nun möchte B die 50 % Anteile und das gesamte Haus an A verkaufen.

Folge:

Es entsteht eine Betriebsaufspaltung, da personelle (A hält 100% der Anteile) und sachliche (Gastraum ist eine wesentliche Betriebsgrundlage) Verfelchtung.

Der Kaufvertrag über das Gebäude lautet:

Kaufpreis 900.000,00 davon Gastraum 300.000,00 und vermietete Wohnungen 600.000,00.


Meine Frage:

Gelten hier die allgemeinen Zuordnungskriterien der Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen ?

Es ist doch sicherlich so, dass nur der Gastraum notwendiges BV der Betriebsaufspaltung wird und die Wohnungen dann PV und Einkünfte aus V+V darstellen ?

Dass das gesamte Gebäude in einer Urkunde verkauft wurde ist doch unrelevant ?

Unlogisch wäre das ganze ausserdem, weil die Wohnungen keine notwendige Betriebsgrundlage für den Betrieb der Gaststätte darstellen...
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mal wieder Betriebsaufspaltung - PiranhaVS - 07.07.2008 11:09

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