mal wieder Betriebsaufspaltung
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07.07.2008, 11:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2008 11:12 von PiranhaVS.)
Beitrag: #1
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mal wieder Betriebsaufspaltung
A hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH
B hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH B ist Eigentümer der Hauses in dem die Gastronomie betrieben wird. Das Haus besteht zu 1/3 aus dem Gastraum und zu 2/3 aus vermieteten Wohnungen. Nun möchte B die 50 % Anteile und das gesamte Haus an A verkaufen. Folge: Es entsteht eine Betriebsaufspaltung, da personelle (A hält 100% der Anteile) und sachliche (Gastraum ist eine wesentliche Betriebsgrundlage) Verfelchtung. Der Kaufvertrag über das Gebäude lautet: Kaufpreis 900.000,00 davon Gastraum 300.000,00 und vermietete Wohnungen 600.000,00. Meine Frage: Gelten hier die allgemeinen Zuordnungskriterien der Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen ? Es ist doch sicherlich so, dass nur der Gastraum notwendiges BV der Betriebsaufspaltung wird und die Wohnungen dann PV und Einkünfte aus V+V darstellen ? Dass das gesamte Gebäude in einer Urkunde verkauft wurde ist doch unrelevant ? Unlogisch wäre das ganze ausserdem, weil die Wohnungen keine notwendige Betriebsgrundlage für den Betrieb der Gaststätte darstellen... |
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mal wieder Betriebsaufspaltung - PiranhaVS - 07.07.2008 11:09
RE: mal wieder Betriebsaufspaltung - zaunkönig - 07.07.2008, 14:58
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