07.07.2008, 11:09
A hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH
B hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH
B ist Eigentümer der Hauses in dem die Gastronomie betrieben wird.
Das Haus besteht zu 1/3 aus dem Gastraum und zu 2/3 aus vermieteten Wohnungen.
Nun möchte B die 50 % Anteile und das gesamte Haus an A verkaufen.
Folge:
Es entsteht eine Betriebsaufspaltung, da personelle (A hält 100% der Anteile) und sachliche (Gastraum ist eine wesentliche Betriebsgrundlage) Verfelchtung.
Der Kaufvertrag über das Gebäude lautet:
Kaufpreis 900.000,00 davon Gastraum 300.000,00 und vermietete Wohnungen 600.000,00.
Meine Frage:
Gelten hier die allgemeinen Zuordnungskriterien der Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen ?
Es ist doch sicherlich so, dass nur der Gastraum notwendiges BV der Betriebsaufspaltung wird und die Wohnungen dann PV und Einkünfte aus V+V darstellen ?
Dass das gesamte Gebäude in einer Urkunde verkauft wurde ist doch unrelevant ?
Unlogisch wäre das ganze ausserdem, weil die Wohnungen keine notwendige Betriebsgrundlage für den Betrieb der Gaststätte darstellen...
B hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH
B ist Eigentümer der Hauses in dem die Gastronomie betrieben wird.
Das Haus besteht zu 1/3 aus dem Gastraum und zu 2/3 aus vermieteten Wohnungen.
Nun möchte B die 50 % Anteile und das gesamte Haus an A verkaufen.
Folge:
Es entsteht eine Betriebsaufspaltung, da personelle (A hält 100% der Anteile) und sachliche (Gastraum ist eine wesentliche Betriebsgrundlage) Verfelchtung.
Der Kaufvertrag über das Gebäude lautet:
Kaufpreis 900.000,00 davon Gastraum 300.000,00 und vermietete Wohnungen 600.000,00.
Meine Frage:
Gelten hier die allgemeinen Zuordnungskriterien der Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen ?
Es ist doch sicherlich so, dass nur der Gastraum notwendiges BV der Betriebsaufspaltung wird und die Wohnungen dann PV und Einkünfte aus V+V darstellen ?
Dass das gesamte Gebäude in einer Urkunde verkauft wurde ist doch unrelevant ?
Unlogisch wäre das ganze ausserdem, weil die Wohnungen keine notwendige Betriebsgrundlage für den Betrieb der Gaststätte darstellen...