Steuerberater

Normale Version: mal wieder Betriebsaufspaltung
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A hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH
B hält 50 % an einer Gastronomie-GmbH


B ist Eigentümer der Hauses in dem die Gastronomie betrieben wird.

Das Haus besteht zu 1/3 aus dem Gastraum und zu 2/3 aus vermieteten Wohnungen.


Nun möchte B die 50 % Anteile und das gesamte Haus an A verkaufen.

Folge:

Es entsteht eine Betriebsaufspaltung, da personelle (A hält 100% der Anteile) und sachliche (Gastraum ist eine wesentliche Betriebsgrundlage) Verfelchtung.

Der Kaufvertrag über das Gebäude lautet:

Kaufpreis 900.000,00 davon Gastraum 300.000,00 und vermietete Wohnungen 600.000,00.


Meine Frage:

Gelten hier die allgemeinen Zuordnungskriterien der Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen ?

Es ist doch sicherlich so, dass nur der Gastraum notwendiges BV der Betriebsaufspaltung wird und die Wohnungen dann PV und Einkünfte aus V+V darstellen ?

Dass das gesamte Gebäude in einer Urkunde verkauft wurde ist doch unrelevant ?

Unlogisch wäre das ganze ausserdem, weil die Wohnungen keine notwendige Betriebsgrundlage für den Betrieb der Gaststätte darstellen...
Hallo,

wieso Betriebsaufspaltung?

Hat der neue Alleineigentümer denn vor die Büroräume entgeltlich zu überlassen oder ordnet er nicht vielmehr die Büroräume dem betrieblichen Vermögen zu bzw. sind diese nicht bereits im Betriebsvermögen aktiviert?
Das Gebäude wird doch an A verkauft, nicht an die GmbH, oder?

Natürlich entsteht dann eine BASP!

Und-ein Gebäude ist in unterschiedliche Nutzungs- und Funktionsteile aufteilbar, also ist nur der Teil "Gastraum" notwendiges BV des EU von A!

Der A verpachtet ja auch nur die Gasträume an die GmbH, nicht auch die Wohnungen, oder?
Clematis schrieb:Natürlich entsteht dann eine BASP!

Und-ein Gebäude ist in unterschiedliche Nutzungs- und Funktionsteile aufteilbar, also ist nur der Teil "Gastraum" notwendiges BV des EU von A!

Sehe ich auch so.

Das ist geradezu der klassische Fall, unten eine Gastro-GmbH, oben eine Wohnung selbst genutzt, die anderen Wohnungen vermietet.

Haben wir bei uns dutzendweise.....
Hallo ihr drei...


ja genau das meinte ich:

A kauft das ganze Gebäude

wobei der Gastraum im ersten Stock notwendiges BV der Betriebsaufspaltung ist.

Der zweite und dritte Stock ist komplett vermietet an FREMDE. Somit ist und bleibt dies Privatvermögen.

Genauso habe ich es auch aus dem Kommentar heraus gedeutet...

@ Petz: Der klassische Fall also, dass der Rest Privatvermögen bleibt hast du hoffentlich gemeint :-), oder ?
jepp !
Gut und dass alle in einer einzigen Urkunde / Kaufvertrag mit einer Kaufpreisaufteilung steht der Zuordnung BV und PV ja auch nicht entgegen...

Da bin ich froh, dass alles so einfach von statten gehen kann...

Danke an alle die mitgeholfen haben !!!
m.E. kann man natürlich auch die fremdvermieteten Räume als gewillkürtes BV zuordnen.... was man halt lieber mag :-)

Gruß, Jive
Hallo,


klar, dass man auch gewillkürtes BV bilden kann... Aber nach momentaner Rechtslage ist das nicht ganz so günstig wenn man es nach 10 Jahren verkaufen will :-)

Aber danke für den Hinweis...
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