Ausbildungs-FB?
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01.07.2008, 17:51
Beitrag: #2
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RE: Ausbildungs-FB?
R 33a 2 EStR:
"Auswärtige Unterbringung (3) 1Eine auswärtige Unterbringung i.S.d. § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG liegt vor, wenn ein Kind außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt. 2Dies ist nur anzunehmen, wenn für das Kind außerhalb des Haushalts der Eltern eine Wohnung ständig bereitgehalten und das Kind auch außerhalb des elterlichen Haushalts verpflegt wird. 3Seine Unterbringung muss darauf angelegt sein, die räumliche selbständigkeit des Kindes während seiner ganzen Ausbildung, z.B. eines Studiums, oder eines bestimmten Ausbildungsabschnitts, z.B. eines Studiensemesters oder -trimesters, zu gewährleisten. 4Voraussetzung ist, dass die auswärtige Unterbringung auf eine gewisse Dauer angelegt ist. 5Auf die Gründe für die auswärtige Unterbringung kommt es nicht an." Müsste also funktionieren. |
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Ausbildungs-FB? - Catja - 01.07.2008, 17:27
RE: Ausbildungs-FB? - Opa - 01.07.2008 17:51
RE: Ausbildungs-FB? - Catja - 01.07.2008, 17:54
RE: Ausbildungs-FB? - Opa - 01.07.2008, 18:05
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