01.07.2008, 17:27
Hallo Ihrs,
nehmen wir mal an, es gäbe ein Elternpaar, das in einem Wohnbunker 2 ETW über´n Flur (gleiche Etage) besitzt.
In der einen ETW wohnen sie selber und die andere ETW ist der 20-jährigen Tochter unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen.
Die Tochter ist in der Ausbildung.
Wenn sich darstellen lässt, dass die Tochter in der überlassenen Wohnung durchaus einen eigenständigen und unabhängigen Hausstand führt, dann müsste doch trotz der unmittelbaren räumlichen Nähe zum elterlichen Haushalt dennoch ein Ausbildungs-FB wg. auswärtiger Unterbringung in Betracht kommen, oder?
Aus Sinn und Zweck der Norm sollen ja damit die erhöhten Aufwendungen abgegolten werden, die Eltern mit erwachsenen, noch in Ausbildung befindlichen Kindern nunmal so haben...
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Gruß, die Catja
nehmen wir mal an, es gäbe ein Elternpaar, das in einem Wohnbunker 2 ETW über´n Flur (gleiche Etage) besitzt.
In der einen ETW wohnen sie selber und die andere ETW ist der 20-jährigen Tochter unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen.
Die Tochter ist in der Ausbildung.
Wenn sich darstellen lässt, dass die Tochter in der überlassenen Wohnung durchaus einen eigenständigen und unabhängigen Hausstand führt, dann müsste doch trotz der unmittelbaren räumlichen Nähe zum elterlichen Haushalt dennoch ein Ausbildungs-FB wg. auswärtiger Unterbringung in Betracht kommen, oder?
Aus Sinn und Zweck der Norm sollen ja damit die erhöhten Aufwendungen abgegolten werden, die Eltern mit erwachsenen, noch in Ausbildung befindlichen Kindern nunmal so haben...
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Gruß, die Catja