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GWG-Pool und Handelsbilanz
25.06.2008, 08:10
Beitrag: #1
GWG-Pool und Handelsbilanz
Hallo Kollegen,

wie verträgt sich eigentlich der neue GWG-Pool mit dem HGB?

=> Verstoß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB?
=> Vertoß gegen Vorsichtsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB?

Wie handhabt Ihr das im "Anlag"?
Zwei verschiedene AfA-Reihen: 1 x handelsrechtlich und 1 x steuerrechtlich?
Bilanzierung von latenten Steuern?

Kleinere Bilanzierer, für die bislang eine "Einheitsbilanz" erstellt worden ist, werden mir eins husten, wenn ich wegen solcher Kleinigkeiten auf einmal eine teurerer Honorarnote fakturiere...

Wie geht Ihr vor?
Ignoriert Ihr das handelsrechtliche Problem und weist einfach nur in den Erläuterungen auf die durchgeführte Pool-Abschreibung hin, oder macht Ihr 2 Bilanzen?

Gruß, die Catja

___________________________________________

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GWG-Pool und Handelsbilanz - Catja - 25.06.2008 08:10
RE: GWG-Pool und Handelsbilanz - Jive - 25.06.2008, 08:30
RE: GWG-Pool und Handelsbilanz - Jive - 25.06.2008, 12:12

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