Treuhandvertrag GmbH
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23.06.2008, 10:25
Beitrag: #4
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RE: Treuhandvertrag GmbH
Lemgun schrieb:Wo kann ich etwas zur steuerlichen Behandlung von Treuhänder und Treugeber bei einer GmbH nachlesen? Hallo, ich hätte noch folgendes zu bieten: Ein Treuhandverhältnis i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter setzt eine klare, vorher abgeschlossene Vereinbarung voraus, die auch tatsächlich durchgeführt wird. Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft Forderungen und Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz ausweist, die nach der Vereinbarung ihrem Gesellschafter als Treugeber zuzurechnen wären. Rechtsprechung BFH, Urteil vom 10.06.1987 I R 149/83, BStBl II 1988, 25 Liegt ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis vor, sind die aus dem Treugut fließenden Erträge dem Treugeber zuzurechnen, und die treuhänderische Übertragung von Wirtschaftsgütern vom Treugeber auf den Treuhänder (oder eine spätere Rückübertragung) führt weder zu einer vGA noch zu verdeckten Einlagen. Eine vGA liegt aber vor, wenn die Kapitalgesellschaft für ihre Treuhandtätigkeit kein angemessenes Entgelt erhält oder für die Treuhandtätigkeit eines Gesellschafters eine überhöhte Vergütung gezahlt wird. Die vGA umfasst in diesem Fall nicht den Ertrag aus dem Treugut, sondern nur die angemessene Vergütung für die Verwaltung; d.h., vGA ist der Unterschiedsbetrag zwischen der angemessenen Leistungsvergütung und der tatsächlich bezahlten. Ist das Treuhandverhältnis nicht anzuerkennen, sind die Erträge aus dem Treugut der Kapitalgesellschaft und nicht dem Gesellschafter als gewolltem Treugeber zuzurechnen. Die Weitergabe an den Gesellschafter darf in diesem Fall das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern; ansonsten ist in der dadurch eintretenden Vermögensminderung eine vGA zu sehen. und dieses N.V. Urteil: BFH, Urteil vom 25.04.2006 X R 57/04 , das könnte interessant sein, da es auch hier um die Frage Betriebsaufspaltung-Treuhandverhältnis geht. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Treuhandvertrag GmbH - Lemgun - 20.06.2008, 14:02
RE: Treuhandvertrag GmbH - zaunkönig - 22.06.2008, 07:18
RE: Treuhandvertrag GmbH - Lemgun - 22.06.2008, 15:29
RE: Treuhandvertrag GmbH - tolledeu - 23.06.2008 10:25
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