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teilweise unentgeltlich ?
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17.06.2008, 15:36
Beitrag: #2
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RE: teilweise unentgeltlich ?
Hi,
der FinVerw ist zu folgen, wenn keine wirtschaftlichen Gründe für die Zinsdifferenz gegenüber Marktzins beigebracht werden können. Die Vereinbarung eines 2% geringeren Zinses muss man schon mit sehr viel mehr Sicherheiten darlegen können. Sofern überhaupt Sicherheiten der Bank gewährt wurden, wird das schwer. Ich kann mir das nur vorstellen, wenn die Bank für 5% ein "freies" Darlehen gibt und man von der GmbH aber gegen 2% weniger dafür ne Grundschuld und andere werthaltige Sicherheiten bekommt. Mfg showbee |
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| Nachrichten in diesem Thema |
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teilweise unentgeltlich ? - maxell - 17.06.2008, 15:28
RE: teilweise unentgeltlich ? - showbee - 17.06.2008 15:36
RE: teilweise unentgeltlich ? - maxell - 17.06.2008, 15:50
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