17.06.2008, 15:28
Folgendes Problem:
GmbH Gesellschafter A (Anteil 49%) gewährt der GmbH ein Darlehen (t€ 100) zum Zinssatz von 3%. Dieses Darlehen ist refinanziert mit Bankdarlehen (t€ 50) mit Zinssatz 5%. Rest Eigenmittel.
Es entstehen also pos. Einkünfte (KAP) von 3 t€ - 2,5 t€ = 0,5 t€
Das FA will nun die Werbungskosten (t€ 2,5) zu 2/5 kürzen, da der Zins (3%) marktunüblich sei, mithin also eine teilentgeltliche Darlehensgew. vorläge.
(Hinweis auf BFH 25.7.2000, BStBl 2001 BL II S 698)
Anmerkung, von den nicht abzugsf. Zinsen lägen dann WBK in Bezug auf die Beteiligung vor. Hier also 49% der 2/5.
Was meint ihr?
GmbH Gesellschafter A (Anteil 49%) gewährt der GmbH ein Darlehen (t€ 100) zum Zinssatz von 3%. Dieses Darlehen ist refinanziert mit Bankdarlehen (t€ 50) mit Zinssatz 5%. Rest Eigenmittel.
Es entstehen also pos. Einkünfte (KAP) von 3 t€ - 2,5 t€ = 0,5 t€
Das FA will nun die Werbungskosten (t€ 2,5) zu 2/5 kürzen, da der Zins (3%) marktunüblich sei, mithin also eine teilentgeltliche Darlehensgew. vorläge.
(Hinweis auf BFH 25.7.2000, BStBl 2001 BL II S 698)
Anmerkung, von den nicht abzugsf. Zinsen lägen dann WBK in Bezug auf die Beteiligung vor. Hier also 49% der 2/5.
Was meint ihr?