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Folgendes Problem:

GmbH Gesellschafter A (Anteil 49%) gewährt der GmbH ein Darlehen (t€ 100) zum Zinssatz von 3%. Dieses Darlehen ist refinanziert mit Bankdarlehen (t€ 50) mit Zinssatz 5%. Rest Eigenmittel.

Es entstehen also pos. Einkünfte (KAP) von 3 t€ - 2,5 t€ = 0,5 t€

Das FA will nun die Werbungskosten (t€ 2,5) zu 2/5 kürzen, da der Zins (3%) marktunüblich sei, mithin also eine teilentgeltliche Darlehensgew. vorläge.

(Hinweis auf BFH 25.7.2000, BStBl 2001 BL II S 698)

Anmerkung, von den nicht abzugsf. Zinsen lägen dann WBK in Bezug auf die Beteiligung vor. Hier also 49% der 2/5.


Was meint ihr?
Hi,
der FinVerw ist zu folgen, wenn keine wirtschaftlichen Gründe für die Zinsdifferenz gegenüber Marktzins beigebracht werden können. Die Vereinbarung eines 2% geringeren Zinses muss man schon mit sehr viel mehr Sicherheiten darlegen können. Sofern überhaupt Sicherheiten der Bank gewährt wurden, wird das schwer. Ich kann mir das nur vorstellen, wenn die Bank für 5% ein "freies" Darlehen gibt und man von der GmbH aber gegen 2% weniger dafür ne Grundschuld und andere werthaltige Sicherheiten bekommt.
Mfg
showbee
Nein, Sicherheiten für das Darlehen an die GmbH gibt es nicht.
Das FA winkt auch schon mit dem Zaunpfahl, das Ganze nicht anzuerkennen weil es einem Drittvergleich nicht standhälte.

(Dumme Frage: was würde das im Ergebnis bedeuten? Bei der GmbH kein Zinsabzug, beim Gesellschafter keine Einnahmen/WBK ?)

Die einzige Begründung liegt darin, dass die GmbH nicht mehr zahlen kann. Und von Dritten gar kein Darlehen bekommen hätte.
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