teilweise unentgeltlich ?
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17.06.2008, 15:28
Beitrag: #1
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teilweise unentgeltlich ?
Folgendes Problem:
GmbH Gesellschafter A (Anteil 49%) gewährt der GmbH ein Darlehen (t€ 100) zum Zinssatz von 3%. Dieses Darlehen ist refinanziert mit Bankdarlehen (t€ 50) mit Zinssatz 5%. Rest Eigenmittel. Es entstehen also pos. Einkünfte (KAP) von 3 t€ - 2,5 t€ = 0,5 t€ Das FA will nun die Werbungskosten (t€ 2,5) zu 2/5 kürzen, da der Zins (3%) marktunüblich sei, mithin also eine teilentgeltliche Darlehensgew. vorläge. (Hinweis auf BFH 25.7.2000, BStBl 2001 BL II S 698) Anmerkung, von den nicht abzugsf. Zinsen lägen dann WBK in Bezug auf die Beteiligung vor. Hier also 49% der 2/5. Was meint ihr? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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teilweise unentgeltlich ? - maxell - 17.06.2008 15:28
RE: teilweise unentgeltlich ? - showbee - 17.06.2008, 15:36
RE: teilweise unentgeltlich ? - maxell - 17.06.2008, 15:50
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