NV-Bescheinigung ab 2009
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10.06.2008, 14:47
Beitrag: #5
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RE: NV-Bescheinigung ab 2009
Theoretisch vielleicht richtig, nur sind die Spekulationsgewinne auch bisher steuerpfl. gewesen, dazu gibt es ja noch die Übergangsfrist (Verkauf bis 30.06.09) und es gibt keine neuen Formulare zur Beantragung der NV Bescheinigung. Dort wird immernoch nach EK aus KAP a) Dividenden b) Zinsen c) andere steuerpfl. KapEK gefragt und unter sonst. EK gab es auch bisher allerdings auch kein Feld für Spekulationsgewinne, weil dies nicht vorhersehbar ist.
Zitat:Ab 2009 fallen aber auch die "Spekulationsgeschäfte" unter die Abgeltungssteuer. Und da unter den geänderten Voraussetzungen wäre es doch durchaus denkbar, dass ein Steuerpflichtiger recht schnell in eine Steuerpflicht hineingerät, ohne dass ihm dies tatsächlich bewusst ist.Nunja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. ![]() Man unterschreibt ja, daß bei geänderten Voraussetzungen die NV zurückzugeben ist. Wenn sich durch die neue Regelung, jetzt die EK aus Kap erhöhen, muss man eine neue NV beantragen. Aber eine generelle Aufhebung der bestehenden NV, sehe ich nicht gegeben. |
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NV-Bescheinigung ab 2009 - zaunkönig - 09.06.2008, 16:33
RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Petz - 09.06.2008, 19:38
RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Opa - 10.06.2008, 09:16
RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - zaunkönig - 10.06.2008, 13:48
RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Opa - 10.06.2008 14:47
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