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NV-Bescheinigung ab 2009 - Druckversion

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NV-Bescheinigung ab 2009 - zaunkönig - 09.06.2008 16:33

Hallo,

mal so eine Frage zur Diskussion.

Ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Im Grundsatz sind die Finanzinstitute verpflichtet diese einzubehalten und abzuführen, zuzüglich SoliZ + KiSt.

Der Einbehalt der KiSt erfolgt dann nicht, wenn der Bank die Zugehörigkeit der Religionsgemeinschaft nicht bekannt ist, oder wenn bei gemeinsamer Zurechnung von Erträgen unterschiedliche Religionsgemeinschaften vorliegen. Folge ----> Pflichtveranlagung.

Meine Gedanken richten sich allerdings auf die Abgeltungssteuer selbst. Mehr oder minder sind ja tatsächlich alle Kapitalerträge aber auch Spekulationserträge aus Finanzanlagen von der Abgeltungssteuer betroffen. Entsprechende Regelung auch für den SoliZ.

Die erste Frage richtet sich auf den SparerFB. Der ist, wenn auch gemindert, immer noch vorhanden. Bisher ist es immer noch möglich mehrere Freistellungen bei den Banken zu unterschreiben und so die Höchstgrenze mehrfach für sich zu beanspruchen. Die Kontrolle über das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht lückenlos, eine Pflichtveranlagung für Kapitaleinkünfte nicht vorgesehen. Wie will man diese Lücken schließen?

Die zweite Frage richtet sich auf die NV-Bescheinigung. Die dürfte, nach meinem Wissensstand auch weiterhin ausgestellt werden. Nur, wer kontrolliert die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, vor allem im Hinblick auf NV-Bescheinigungen, die vor dem 01.01.2009 ausgegeben wurden.
Der Steuerpflichtige hat zwar eine Pflicht einkommensrechtliche Änderungen zu melden, aber ist dies auch wirklich jedem bewusst (Stichwort: Pflege, Altersdemenz etc.).

Nach meinem Dafürhalten müssten alle NV-Bescheinigungen ihre Wirksamkeit verlieren und neue Bescheinigungen nicht oder nur in bestimmten Ausnahmefällen ausgestellt werden.


Vielleicht mag ja der Ein oder Andere ein paar Gedanken dazu loswerden, auch im Hinblick auf Beratungspotenzial betroffener Mandantschaft.


RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Petz - 09.06.2008 19:38

zaunkönig schrieb:Die Kontrolle über das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht lückenlos,...
Wie will man diese Lücken schließen?
Das ist auch gut so, dass sie nicht lückenlos ist.
Aber sie funktioniert relativ gut, die FÄ werden jährlich mit Kontrollmitteilungen des BZSt überschüttet von Leuten, die ihren Freibetrag überschritten haben.

Zitat:Die zweite Frage richtet sich auf die NV-Bescheinigung. Die dürfte, nach meinem Wissensstand auch weiterhin ausgestellt werden.
ja

Zitat:Nur, wer kontrolliert die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, vor allem im Hinblick auf NV-Bescheinigungen, die vor dem 01.01.2009 ausgegeben wurden.
Warum sollte sich was ändern ?
Bei einer NV-Bescheinigung ist doch der Grundfreibetrag die maßgebende Größe, und der bleibt doch gleich oder nahezu gleich.

Zitat:Nach meinem Dafürhalten müssten alle NV-Bescheinigungen ihre Wirksamkeit verlieren und neue Bescheinigungen nicht oder nur in bestimmten Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Nein, es gibt keinen Anlass dazu.


RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Opa - 10.06.2008 09:16

Ich sehe auch keinen Grund die bestehenden NV Bescheinigungen aufzuheben, oder zu ändern. Der Sparer FB (alt 750,- + 51,- WK) (neu 801,-) ist unverändert. Ausgestellt wurde sie bisher, wenn die EK im Vorfeld fest standen (Rentner, Kinder usw.), auch daran ändert sich nichts. Es ändert sich ja eigentlich nur die Versteuerung der EK über dem Sparer FB, bisher individueller Steuersatz, ab 2009 25%.
Alle anderen Änderungen sind eigentlich eher sekundär und ohne Auswirkung auf die NV Bescheinigung.


RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - zaunkönig - 10.06.2008 13:48

Hallo,

die NV-Bescheinigung zeigt doch nur Wirkung im Hinblick auf Kapitaleinkünfte. Solange der Steuerpflichtige hier bei diesen Erträgen im Rahmen des Grundfreibetrages bleibt, sehe ich auch kein Problem.

Ab 2009 fallen aber auch die "Spekulationsgeschäfte" unter die Abgeltungssteuer. Und da unter den geänderten Voraussetzungen wäre es doch durchaus denkbar, dass ein Steuerpflichtiger recht schnell in eine Steuerpflicht hineingerät, ohne dass ihm dies tatsächlich bewusst ist.

Wenn jedoch die Abgeltungssteuer eben für mehr Steuergerechtigkeit sorgen soll und alle steuerpflichtigen "Finanz- und Kapitalerträge" erfassen soll, dann müsste, nach meiner Auffassung, doch die Grundlage für die Erteilung der NV-Bescheinigung neu überprüft werden - und zwar grundsätzlich!

Oder verirre ich mich gedanklich gerade im Nirwana?


RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Opa - 10.06.2008 14:47

Theoretisch vielleicht richtig, nur sind die Spekulationsgewinne auch bisher steuerpfl. gewesen, dazu gibt es ja noch die Übergangsfrist (Verkauf bis 30.06.09) und es gibt keine neuen Formulare zur Beantragung der NV Bescheinigung. Dort wird immernoch nach EK aus KAP a) Dividenden b) Zinsen c) andere steuerpfl. KapEK gefragt und unter sonst. EK gab es auch bisher allerdings auch kein Feld für Spekulationsgewinne, weil dies nicht vorhersehbar ist.
Zitat:Ab 2009 fallen aber auch die "Spekulationsgeschäfte" unter die Abgeltungssteuer. Und da unter den geänderten Voraussetzungen wäre es doch durchaus denkbar, dass ein Steuerpflichtiger recht schnell in eine Steuerpflicht hineingerät, ohne dass ihm dies tatsächlich bewusst ist.
Nunja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Cool
Man unterschreibt ja, daß bei geänderten Voraussetzungen die NV zurückzugeben ist. Wenn sich durch die neue Regelung, jetzt die EK aus Kap erhöhen, muss man eine neue NV beantragen. Aber eine generelle Aufhebung der bestehenden NV, sehe ich nicht gegeben.