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Kurz mal aufregen...
30.05.2008, 15:06
Beitrag: #8
RE: Kurz mal aufregen...
Dann hilft wirklich nur der rechtzeitige Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich... und bis man zurückwechseln kann muss man die 3 jahre abwarten.

Ich finde das Elterngeld bzw die gesetzlichen vorschriften dazu sowieso abartig.... jedesmal muss man wieder reinkucken weil immer irgendwo ne ausnahme eingebaut ist... Bei den steuerklassen fängts an.... und dann können Sich die Mandanten nicht entscheiden, ob sie lieber etwas mehr steuern zahlen wollen, oder mehr Elterngeld bekommen wollen.....
Vor allem weil es auch immer eine Schätzung in die Zukunft ist. Mittlerweile lasse ich mir jede Entscheidung wo Elterngeld ne Rolle spielen könnte schriftlich bestätigen.

Gruß, Jive
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RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - showbee - 30.05.2008, 10:50
RE: Kurz mal aufregen... - Opa - 30.05.2008, 11:03
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RE: Kurz mal aufregen... - Jive - 30.05.2008 15:06

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