30.05.2008, 09:58
Beim Elterngeld gilt das Vereinnahmungs-Verausgabungsprinzip!
Ermittlung analog der Steuererklärung!
Toll.. ich hab ne Mami, die hat erst 11 Monate vor Geburt mit der Selbständigkeit angefangen... die bekommt ihr Geld erst ca. 3-4 Monate später... d.h. das Elterngeld reduziert sich massiv, weil anstatt als Bemessungsgrundlage zu dienen (Leistungserbringung vor Geburt) wird es als Einkommen NACH Geburt auf das Elterngeld angerechnet!
Noch ungerechter gehts ja nicht, oder?!
Ich find das ne Sauerei...
Achja, und Steuerfreibeträge werden auch noch abgezogen... z.B. bei freiberuflicher Lehrtätigkeit...
Aber vielleicht hilft es Euch ja hier, dann könnt ihr sozusagen für die Zukunft 'gestalten', bei geplantem Kinderwunsch Zahlungen schön in das Jahr vor der Geburt schieben! :-)
*grummelgrummelsowasalsowirklichgrummel*
Ermittlung analog der Steuererklärung!
Toll.. ich hab ne Mami, die hat erst 11 Monate vor Geburt mit der Selbständigkeit angefangen... die bekommt ihr Geld erst ca. 3-4 Monate später... d.h. das Elterngeld reduziert sich massiv, weil anstatt als Bemessungsgrundlage zu dienen (Leistungserbringung vor Geburt) wird es als Einkommen NACH Geburt auf das Elterngeld angerechnet!
Noch ungerechter gehts ja nicht, oder?!
Ich find das ne Sauerei...
Achja, und Steuerfreibeträge werden auch noch abgezogen... z.B. bei freiberuflicher Lehrtätigkeit...
Aber vielleicht hilft es Euch ja hier, dann könnt ihr sozusagen für die Zukunft 'gestalten', bei geplantem Kinderwunsch Zahlungen schön in das Jahr vor der Geburt schieben! :-)
*grummelgrummelsowasalsowirklichgrummel*