AdV bei Berufsgenossenschaft ?
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27.05.2008, 11:30
Beitrag: #2
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RE: AdV bei Berufsgenossenschaft ?
Hallo,
natürlich gibt es sowas wie AdV. Gesetzliche Unfallversicherung unterfällt dem SGB. Verfahrensrecht regelt SGB X und SGG. Der Sozialrechtsweg ist grds. eröffnet, also ist SGG anwendbar (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG). Nach § 86a SGG hat der Widerspruch grds. aufschiebende Wirkung, allerdings hier nicht nach § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG (Entscheidung über Beitragserhebung). Insoweit kann jedoch die Behörde, die den Bescheid erlassen hat oder diejenige die den Widerspruchsbescheid erlassen muss die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen (§ 86a Abs. 3 SGG). Soweit die Behörde sich weigert kann das SG angerufen werden (§ 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG). Mfg showbee p.s. keine Ahnung ob das jedoch noch der StB darf, ich glaub nicht! |
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