Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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23.05.2008, 15:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2008 15:01 von Jive.)
Beitrag: #24
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Naja.. dass zum Bilanzstichtag eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht ist ja wohl unstrittig.
Und wenn keine Verbindlichkeit zu buchen ist, ist in jedem Falle doch eine Rückstellung zu bilden, da die Ansatzvorraussetzungen wie oben von Buchi dargestellt eindeutig erfüllt sind. Was die Andere aussage von buchi angeht.. die mit der Vertragserfüllung .. ich glaube er will in die richtung des Bilanzierungsverbots für schwebende Geschäfte. Fraglich ist dann nämlich, ob hinsichtlich der Dezember-Buchführung - mit Vertrag - am Bilanzstichtag ein schwebendes Geschäft vorliegt, da bisher keine der Vertragsparteien geleistet hat. Der StB leistet ja erst durch die Erstellung der Buchführung im sagen wir mal Januar. mfg, Jive |
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