Umfrage: Rechnungsverbuchung?
brutto auf Verbindlichkeiten
netto auf Rückstellung
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Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
23.05.2008, 14:11
Beitrag: #23
RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Buchi schrieb:Auszüge aus Baetge/Kirsch/Thiele "Bilanzen":

Ein Erbringen der Leistung zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung sehe ich nicht als (nur) wertaufhellend, sondern als wertbegründend.

Ich stimme also in beiden Fällen für eine Rückstellung.

Gruß
Buchi

Hallo,

das kann m.E. nicht Richtig sein. Wenn zum Bilanzstichtag keine wertbegründene Tatsache vorliegt, dürften Sie nicht einmal eine Rückstellung buchen, da dann tatsächlich zum Bilanzstichtag keinerlei rechtl. Verpflichtung besteht.

Zitat: Das in diesem Fall den Passivierungszeitpunkt bestimmende Kriterium der wirtschaftlichen Belastung ist dann erfüllt, wenn die Gegenleistung vom Geschäftspartner des Bilanzierenden erbracht wurde, ohne dass der Bilanzierende seine Leistung bereits erbracht hätte.

..d.h. ich habe gebucht und mein Mandant hat noch nicht bezahlt, da vielleicht noch keine Rechnung vorliegt. Liegt die Rechnung vor, ist es m.E. eine Verbindlichkeit und keine Rückstellung mehr.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende - tolledeu - 23.05.2008 14:11

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