Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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23.05.2008, 14:11
Beitrag: #23
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Buchi schrieb:Auszüge aus Baetge/Kirsch/Thiele "Bilanzen": Hallo, das kann m.E. nicht Richtig sein. Wenn zum Bilanzstichtag keine wertbegründene Tatsache vorliegt, dürften Sie nicht einmal eine Rückstellung buchen, da dann tatsächlich zum Bilanzstichtag keinerlei rechtl. Verpflichtung besteht. Zitat: Das in diesem Fall den Passivierungszeitpunkt bestimmende Kriterium der wirtschaftlichen Belastung ist dann erfüllt, wenn die Gegenleistung vom Geschäftspartner des Bilanzierenden erbracht wurde, ohne dass der Bilanzierende seine Leistung bereits erbracht hätte. ..d.h. ich habe gebucht und mein Mandant hat noch nicht bezahlt, da vielleicht noch keine Rechnung vorliegt. Liegt die Rechnung vor, ist es m.E. eine Verbindlichkeit und keine Rückstellung mehr. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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