Umfrage: Rechnungsverbuchung?
brutto auf Verbindlichkeiten
netto auf Rückstellung
[Zeige Ergebnisse]
 
Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
23.05.2008, 09:33
Beitrag: #21
RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Jive schrieb:
showbee schrieb:*püüüüühhh*

dann stellt sich nur noch die Frage, wie wir die zwei Abtrüngigen von der Richtigkeit der anderen (unserer) Auffassung überzeugen...

der showbee

Uff ..das ist ja furchtbar wie man hier an den Pranger gestelt wird, .. immer dieser Gruppenzwang Rolleyes

Ihr habt mich ja auch überzeugt..
ich werd meinem chef mal nahelegen das kanzleiumfassend zu ändern :-)

Habe da halt gar nicht so drüber nachgedacht.. Auswirkung hats keine .. unsicherheit gibts bei bilanzerstelung auch nicht ... und gemeckert hat bisher auch niemand.. nichtmal die WP-ler bei den Prüfungspflichtigen Mandaten... muss wohl unter der Nichtaufgriffsgrenze liegen .. oder es juckt halt einfach niemanden.


mfg, Jive


Warum möchtest Du etwas ändern? Du hast doch geschrieben, dass Ihr mit allen Mandanten Leistungsvereinbarungen abgeschlossen habt. Somit ist es eine Verbindlichkeit und eben keine Rückstellung, weil sich aus dem Vertrag eine konkrete Verpflichtung beider Partein ergibt.

Grundsätzlich sind es Rückstellungen, das ist klar. Nur in dem Beispiel von @catja m.E. nicht. Im Bsp. soll der Stb die Fibu machen.

Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darf nur gebildet werden, wenn
1. es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt,
2. die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag verursacht ist und
3. mit einer Inanspruchnahme aus einer nach ihrer Entstehung oder Höhe ungewissen Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist.

Ich glaube wir sind uns einig, dass die Vorraussetzungen am Ende des Wj vorliegen, auch das die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag verursacht worden ist. Das heißt die wertbegründende Tatsache ist vorhanden. Wenn der JA erstellt wird liegt m.E. aber keine RS mehr vor, da durch die Fibu und durch die Rechnung keine ungewisse Verbindlichkeit mehr gegeben ist. Die Leistung ist mit der Rechnung konkretisiert worden, diese werterhellenden Tatsachen bis zum Aufstellungsstichtag sind zu berücksichtigen. Da alle 3 Punkte zutreffen müssen und die Ungewissheit nicht mehr besteht, besteht m.E. auch keine RS mehr sondern eine konkrete Verbindlichkeit in Höhe der Rechnung mit einem konkreten Zahlungstermin.

LG Torsten

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende - tolledeu - 23.05.2008 09:33

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation