Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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23.05.2008, 09:33
Beitrag: #21
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Jive schrieb:showbee schrieb:*püüüüühhh* Warum möchtest Du etwas ändern? Du hast doch geschrieben, dass Ihr mit allen Mandanten Leistungsvereinbarungen abgeschlossen habt. Somit ist es eine Verbindlichkeit und eben keine Rückstellung, weil sich aus dem Vertrag eine konkrete Verpflichtung beider Partein ergibt. Grundsätzlich sind es Rückstellungen, das ist klar. Nur in dem Beispiel von @catja m.E. nicht. Im Bsp. soll der Stb die Fibu machen. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darf nur gebildet werden, wenn 1. es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt, 2. die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag verursacht ist und 3. mit einer Inanspruchnahme aus einer nach ihrer Entstehung oder Höhe ungewissen Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist. Ich glaube wir sind uns einig, dass die Vorraussetzungen am Ende des Wj vorliegen, auch das die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag verursacht worden ist. Das heißt die wertbegründende Tatsache ist vorhanden. Wenn der JA erstellt wird liegt m.E. aber keine RS mehr vor, da durch die Fibu und durch die Rechnung keine ungewisse Verbindlichkeit mehr gegeben ist. Die Leistung ist mit der Rechnung konkretisiert worden, diese werterhellenden Tatsachen bis zum Aufstellungsstichtag sind zu berücksichtigen. Da alle 3 Punkte zutreffen müssen und die Ungewissheit nicht mehr besteht, besteht m.E. auch keine RS mehr sondern eine konkrete Verbindlichkeit in Höhe der Rechnung mit einem konkreten Zahlungstermin. LG Torsten „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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