Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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22.05.2008, 14:26
Beitrag: #11
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Jive schrieb:Wozu magst du das denn wissen Catja ? :-) Weil das zwischen mir und den Kollegen immer wieder zu Diskussionen führt... Ich bin der Ansicht, dass es sich um eine Rückstellung handelt, - weil der fragliche Steuerpflichtige (s.o.) gesetzlich zur Buchführung (so wie zum Jahresabschluss) verpflichtet ist und es sich somit um eine ö.r. Verpflichtung handelt.... Mir ist auch klar, dass es gewinntechnisch keine Auswirkungen hat (nur die Bilanzsumme erhöht sich um die Vorsteuer), aber wie gesagt: Ich diskutiere das schon seit Jahren mit Kollegen vor Ort und wir erzielen eben zum Teil keine Einigkeit... Daher meine Neugier. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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