Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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22.05.2008, 13:58
Beitrag: #9
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
showbee schrieb:.... Das ist nur der Fall, wenn eine vertragliche Verpflichtung besteht die Bfg 12/0x auch bei diesem StB zu machen. ja, davon bin ich ausgegangen. Ich habe nicht einen Mandanten mit dem ich keine Leistungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen habe. Zitat:Btw: Es ist m.E. auch Beschiß am Mandanten, wenn man unnötig Verbindl. & n. abzf. VoSt einbucht (Brutto) statt Netto (Rückst), immerhin wird die Jahresabschlussrechnung zum großen Teil an der Bilanzsumme festgemacht (gerade wenn man an Tabellensprünge in Tabelle B der StBGebVO denkt)! bei der Jahresbuchführung richtet sich die Gebühr nur nach dem Umsatz/Ausgaben. Die Bilanzsumme ist egal. Somit auch die Verb. oder Rückstellungen. Und Du kannst mir glauben, die Mandanten versuchen es immer wieder ein zwei Monate später noch ein paar Ausgangsrechnungen aus dem Altjahr nach der Rechnungslegung in die Fibu "zu schummeln". Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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