Umfrage: Rechnungsverbuchung?
brutto auf Verbindlichkeiten
netto auf Rückstellung
[Zeige Ergebnisse]
 
Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
22.05.2008, 13:58
Beitrag: #9
RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
showbee schrieb:.... Das ist nur der Fall, wenn eine vertragliche Verpflichtung besteht die Bfg 12/0x auch bei diesem StB zu machen.

ja, davon bin ich ausgegangen. Ich habe nicht einen Mandanten mit dem ich keine Leistungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen habe.

Zitat:Btw: Es ist m.E. auch Beschiß am Mandanten, wenn man unnötig Verbindl. & n. abzf. VoSt einbucht (Brutto) statt Netto (Rückst), immerhin wird die Jahresabschlussrechnung zum großen Teil an der Bilanzsumme festgemacht (gerade wenn man an Tabellensprünge in Tabelle B der StBGebVO denkt)!

bei der Jahresbuchführung richtet sich die Gebühr nur nach dem Umsatz/Ausgaben. Die Bilanzsumme ist egal. Somit auch die Verb. oder Rückstellungen. Und Du kannst mir glauben, die Mandanten versuchen es immer wieder ein zwei Monate später noch ein paar Ausgangsrechnungen aus dem Altjahr nach der Rechnungslegung in die Fibu "zu schummeln".

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende - tolledeu - 22.05.2008 13:58

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation