Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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22.05.2008, 11:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 12:29 von showbee.)
Beitrag: #7
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
nunja, ich bleibe dabei, eine Verbindl. setzt eine entstandene Außenverpflichtung heraus, also ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Verpflichtung zur Zahlung des StB Honorars per 31.12. bestand. Das ist nur der Fall, wenn eine vertragliche Verpflichtung besteht die Bfg 12/0x auch bei diesem StB zu machen. Das Wertaufhellungsprinzip hilft nur bei der Konkretisierung der Höhe der Verbindl. Soweit der Pflichtl in der Lage ist der StB-Gebühr per 31.12. aus dem Wege zu gehen (macht ab 01.12. seine Bfg selbst), kann keine Verbindl. gebucht werden, auch wenn man es im nachhinein vielleicht besser weiß.
Btw: Es ist m.E. auch Beschiß am Mandanten, wenn man unnötig Verbindl. & n. abzf. VoSt einbucht (Brutto) statt Netto (Rückst), immerhin wird die Jahresabschlussrechnung zum großen Teil an der Bilanzsumme festgemacht (gerade wenn man an Tabellensprünge in Tabelle B der StBGebVO denkt)! |
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