|
Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
|
|
22.05.2008, 08:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 08:32 von Jive.)
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
|
RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Bei uns wird diesbezüglich im ganzen Büro einheitlich gebucht:
Buchführungskosten und Vorsteuer im Folgejahr abziehbar. und zwar wird diese Buchung entweder im 13 Monat oder spätestens im Abschluss gebucht. Der Grund ist ganz einfach folgender : Ich denke, dass bei ungewissheit zwingend eine Rückstellung einzubuchen wäre, da die Verpflichtung zur Buchführung unstreitig ist. Wenn ich den Abschluss mache, liegt doch i.d.R. aber keine Ungewissheit der Höhe oder dem grunde mehr vor. Die Rechnung ist im idealfalle sogar schon bezahlt. Ich mache mir da aber auch nicht so viele Gedanken drüber, da es im Grunde eh keinen Unterschied macht. Die Vorsteuer ist so oder so erst im folgejahr abziehbar, und ob ich nun eine rückstellung centgenau schätzen kann, oder den spass gleich als Verbindlichkeit einstelle...wer sollte sich da beschweren. Dem FA kann es auch egal sein. lieben Gruß, Jive |
|||
|
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste





![[-]](images/classicblue/collapse.gif)