Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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22.05.2008, 08:00
Beitrag: #2
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
m.E. kann es keine Verbindlichkeit zum Stichtag sein, da sich diese ja erst im Folgejahr konkretisierte. Die Wertaufhellung bringt hier auch keine Rückbewirkung, da per Stichtag der Gläubiger nicht feststand, da die Buchführung für 12/0x noch an einen anderen StB ausgelagert hätte werden können. Dieser hätte dann auch ggf. andere 10tel ansetzen können. Etwas anderes kann sich m.E. nur ergeben, wenn mit dem StB ein Rahmenvertrag besteht in dem Pauschalhonorar festgesetzt ist und eine Kündigung nicht monatlich möglich ist.
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