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ESt bei Erbanfall
14.05.2008, 08:32
Beitrag: #9
RE: ESt bei Erbanfall
Clematis schrieb:Hm, wenn die Renten bereits 01 zugeflossen sind, sind sie doch auch in 01 zu versteuern, oder? Oder haben wir hier einen § 11 (1) S. 2 EStG?

Zumindest für die Versorgungsbezüge dürfte § 11 (1) S. 2 EStG nicht einschlägig sein. Wegen Satz 4 der Vorschrift i.V.m. § 38a (1) Satz 2 EStG, daher Zufluss in ´02.

@Showbee

Zitat:ich würde den Arbeitgeber um § 42b EStG bitten. Das ist die bessere Lösung.

Geht das denn, wenn zum 31.12. des Jahres gar kein Arbeitsverhältnis mehr bestand? Es gibt wohl noch Ausnahmen für Ruheständler, aber wie ist das dann gemeint?

Ciao Dragon

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ESt bei Erbanfall - zaunkönig - 13.05.2008, 16:17
RE: ESt bei Erbanfall - Clematis - 13.05.2008, 16:27
RE: ESt bei Erbanfall - Dragon - 14.05.2008 08:32
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RE: ESt bei Erbanfall - Opa - 14.05.2008, 11:39

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