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ESt bei Erbanfall
13.05.2008, 19:37
Beitrag: #6
RE: ESt bei Erbanfall
Hallo,

Die Erstattung kommt allein aus dem Lohnsteuereinbehalt der Versorgungsbezüge, die ja über die Steuerkarte in 02 laufen. Und genau das ist auch der Erstattungsbetrag.

Die Versorgungsbezüge wurden (erstaunlicherweise) bereits am 15.12.01 für den Monat 01.02 gezahlt.
Da ja die Lohnsteuer eigentlich zum Zeitpunkt der Zahlung einzubehalten wäre, stellt sich hier die Frage, ob nicht doch eine Zurechnung in 01 zu erfolgen hätte.

Die Rente ist ein Fall des § 11 Abs. 1 S. 2 EStG (Zufluss am 28.12. - regelmäßig, wiederkehrend und für 01.02).


Ich hatte schon die abenteuerliche Idee eine NV-Bescheinigung ausstellen zu lassen, da ja die Einkünfte definitiv für das Jahr 02 feststehen. Mit der NV-Bescheinigung den Arbeitgeber konfrontieren und eine Berichtigung der Gehaltsabrechnung verlangen.
Abenteuerlich deshalb, weil die NV-Bescheinigung normalerweise nur für Kapitaleinkünfte reicht, und weil der Arbeitgeber eine bereits elektronisch abgegebene Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr korrigieren muss.


Irgendwie scheint kein Weg daran vorbei zu gehen, die Erklärung am 02.01.03 abzugeben. Die Erbengemeinschaft müsste sich, sofern sie selbige auflösen möchte, einfach vorab eine Einigung finden. Schließlich ist der Erstattungsbetrag ja bekannt (Lt. Steuerbescheinigung des Arbeitgebers).


Zusatzfrage:
Theoretisch erzielt die Verstorbene für den 01.01.02 noch Kapitaleinkünfte. Die Abgrenzung ist, nach meiner Meinung aber entbehrlich, da der 01.01. ein weltweiter Feiertag ist und die Erbengemeinschaft ebenfalls am 01.01. beginnt. Diese muss ja ohnehin eine einheitliche und gesonderte Erklärung abgeben, solange die Kapitalkonten nicht aufgelöst werden können.
Sieht das jemand anders?

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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ESt bei Erbanfall - zaunkönig - 13.05.2008, 16:17
RE: ESt bei Erbanfall - Clematis - 13.05.2008, 16:27
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