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ESt bei Erbanfall
13.05.2008, 17:10
Beitrag: #3
RE: ESt bei Erbanfall
Zitat:Frage:
Besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen ESt-Erklärung für das Veranlagungsjahr 02 oder gegebenenfalls die Möglichkeit der Zurechnung in das Jahr 01?
M.E. weder das Eine noch das Andere. (Hatte schonmal ähnliches, musste warten bis das Jahr abgelaufen war und konnte erst dann die Zinsabschlagsteuer wiederholen.)
Allerdings ist mir auch fraglich wozu eine Erklärung 02? Eine Pflicht besteht doch nicht, oder? Alle EK unter SteuerFB, damit keine Erstattung keine Nachzahlung.
01 ist kein Problem.
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ESt bei Erbanfall - zaunkönig - 13.05.2008, 16:17
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