ESt bei Erbanfall
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13.05.2008, 16:17
Beitrag: #1
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ESt bei Erbanfall
Hallo,
hört sich jetzt wie ein Schulbuchfall an, ist jedoch Realität. Steuerpflichtige X stirbt am 01.01.02. Laut Testament gibt es 2 Erben A und B zu gleichen Teilen sowie 14 Nachlassnehmer. A wird zum Testamentsvollstrecker bestimmt. A hat für das Jahr 01 eine ESt-Erklärung für die X abzugeben. Soweit klar. A hat aber auch für das Jahr 02 eine ESt-Erklärung abzugeben, denn durch die Erfüllung "zu Lebzeiten" am 01.01.02 (auch wenn dies ein Feiertag ist), erfüllt die X die einkommensteuerlichen Voraussetzungen. Die Erbengemeinschaft aus A + B ist sich einig, die Gemeinschaft per Ende 02 aufzulösen. Einziger Hinderungsgrund ist die Rückerstattung von ESt für das Veranlagungsjahr 02. Die verstorbene X hatte Versorgungsbezüge und eine Ergänzungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Sowohl die Versorgungsbezüge für 01/02 als auch die Rente für 01/02 sind in 12/01 geflossen. Sonst keine weiteren Einkünfte und alles unterhalb des Grundfreibetrags (mal abgesehen von den a.g.B. für die Heimunterbringung, die Krankehitskosten + den bestellten Betreuer). Frage: Besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen ESt-Erklärung für das Veranlagungsjahr 02 oder gegebenenfalls die Möglichkeit der Zurechnung in das Jahr 01? Wobei mir klar ist, dass letzteres schon alleine an der Lohnsteuerbescheinigung scheitern wird die ja für das Jahr 02 ausgestellt wird. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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ESt bei Erbanfall - zaunkönig - 13.05.2008 16:17
RE: ESt bei Erbanfall - Clematis - 13.05.2008, 16:27
RE: ESt bei Erbanfall - Dragon - 14.05.2008, 08:32
RE: ESt bei Erbanfall - Opa - 13.05.2008, 17:10
RE: ESt bei Erbanfall - Petz - 13.05.2008, 17:51
RE: ESt bei Erbanfall - Opa - 13.05.2008, 18:18
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RE: ESt bei Erbanfall - Clematis - 14.05.2008, 05:38
RE: ESt bei Erbanfall - showbee - 14.05.2008, 07:53
RE: ESt bei Erbanfall - zaunkönig - 14.05.2008, 10:47
RE: ESt bei Erbanfall - Opa - 14.05.2008, 11:39
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