§ 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr
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01.05.2008, 09:36
Beitrag: #7
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RE: § 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr
Der vom BFH entschiedene Fall (siehe Zitat) war gleichgelagert mit meiner Fallabwandlung. Alles war bestandskräftig (ESt-Bescheid Verlustentstehungsjahr und Rücktragsjahr) und dann hat man bemerkt, man hat zuviel Verlust berücksichtigt und einfach den Beschei des Rücktragsjahres geändert. BFH meint, dass sei ok gewesen, weil § 10d Abs. 1 EStG eigentständige Korrekturvorschrift ist und für eine Änderung ausreicht. Halte ich zwar auch für gewagt aber naja.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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§ 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr - Kiharu - 30.04.2008, 21:05
RE: § 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr - Petz - 30.04.2008, 21:42
RE: § 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr - Kiharu - 01.05.2008, 08:32
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RE: § 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr - Kiharu - 01.05.2008 09:36
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