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§ 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr
01.05.2008, 09:36
Beitrag: #7
RE: § 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr
Der vom BFH entschiedene Fall (siehe Zitat) war gleichgelagert mit meiner Fallabwandlung. Alles war bestandskräftig (ESt-Bescheid Verlustentstehungsjahr und Rücktragsjahr) und dann hat man bemerkt, man hat zuviel Verlust berücksichtigt und einfach den Beschei des Rücktragsjahres geändert. BFH meint, dass sei ok gewesen, weil § 10d Abs. 1 EStG eigentständige Korrekturvorschrift ist und für eine Änderung ausreicht. Halte ich zwar auch für gewagt aber naja.

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RE: § 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr - Kiharu - 01.05.2008 09:36

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